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Aktivitäten zum Schutz der Bezeichnung
"Grana Padano"
Seit
1996 ist der Grana Padano ein DOP-Käse, d.h. ein Käse mit
geschützter Ursprungsbezeichnung. Als solcher muss er lt. Gesetz
mit den im Lastenheft festgesetzten Anforderungen konform gehen. Dieses
Dokument ist für jedes Erzeugnis mit g.U. vom jeweiligen Schutzkonsortium
aufzusetzen, um hierin die Herstellungsverfahren(in diesem Fall die
Erzeugung des Grana Padano aus Kuhmilch) und die Eigenschaften zu
kodieren, die das Produkt aufweisen muss. Vorrangiges Ziel dabei ist,
dem Verbraucher ein Erzeugnis anzubieten, das sich durch Geschichte
und Tradition, vor allen Dingen jedoch durch hohe Qualität auszeichnet,
die eindeutig als solche zertifiziert ist.
Damit gewährleistet wird, dass jeder Hersteller die Regeln des
Lastenheftes einhält und dass der Käse dem vorgesehenen
Standard entspricht, werden Kontrollen (nach genauen Plänen)
vom Stall bis zur Verkaufsstelle durchgeführt. Hierzu berufen
ist einerseits ein autorisiertes Kontrollorgan (gemäß Art.
53, G. Nr. 128/98), das auch die Zertifizierung der DOP "Grana
Padano" übernimmt, andererseits das "Consorzio per
la Tutela del Formaggio Grana Padano", das unter anderem die
Verantwortung für die Brandmarkierung des die Vorgaben erfüllenden
Käses trägt.
Das "Consorzio per la Tutela del Formaggio Grana Padano" ist den Erzeugungs-, Verfeinerungs-, Abpack- und Handelsbetrieben gegenüber mit weitreichenden Kontroll- und Überwachungsbefugnissen ausgestattet, um jederzeit sicherstellen zu können, dass sämtliche Arbeiten korrekt ausgeführt und die Authentizität und Unverfälschtheit des DOP-Produktes nicht beeinträchtigt werden. Die Kontrollen werden ohne Vorankündigung vorgenommen und bei schweren Verstößen können staatliche Exekutivorgane hinzugezogen werden. |
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